Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsrechtes im Herbst 2007, dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, hat die Bundesregierung die Vermögensausstattung von Stiftungen verbessert. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft, die genannten Vorteile können demnach für das Gesamtjahr 2007 genutzt werden.
Das Gesetz beinhaltet für Stifter und Spender folgende wissenswerte Änderungen:
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Die Freya von Moltke-Stiftung für das Neue Kreisau ist gemeinnützig. Zustiftungen und Spenden zugunsten der Stiftung werden steuerlich begünstigt und sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Vermögensübertragungen zugunsten der Stiftung sind darüber hinaus erbschafts- und schenkungssteuerfrei. (Finanzamt für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer 27/605/56044)
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